Erwägungsgrund 3 32018D1927
Im Rahmen ihrer Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfenkontrolle verarbeitet die Kommission personenbezogene Daten, die sie von juristischen Personen, natürlichen Personen, Mitgliedstaaten und anderen Einrichtungen (z. B. nationalen Wettbewerbsbehörden, Regulierungsstellen und sonstigen öffentlichen Stellen und Behörden), Wettbewerbsbehörden von Drittländern und internationalen Einrichtungen und Organisationen erhalten hat. Bei wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen kann die Kommission unabhängig davon, ob sie von Amts wegen oder auf der Grundlage eingegangener Informationen tätig wird, auch personenbezogene Daten verarbeiten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. einer Marktüberwachung oder einem Marktscreening), aus anonymen Quellen (z. B. von Hinweisgebern/Informanten) oder von bekannten Quellen (z. B. von Beschwerdeführern), deren Identität geschützt werden muss, stammen.