Erwägungsgrund 9 32018D1927
Die vorliegenden internen Vorschriften sollten alle Verarbeitungsvorgänge der Kommission bei der Ausübung ihrer Untersuchungsbefugnisse abdecken, unabhängig davon, ob sie von Amts wegen oder auf der Grundlage eingegangener Informationen handelt; ferner sollten sie die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und damit zusammenhängende operative Tätigkeiten in den Bereichen Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfenkontrolle abdecken, wenn die Ausübung der Rechte der betroffenen Person die Durchführung von Untersuchungen oder Durchsetzungsmaßnahmen gefährden könnte. Diese Vorschriften sollten für Verarbeitungsvorgänge gelten, die vor der förmlichen Einleitung des Verfahrens, während des Verfahrens und nach dem förmlichen Abschluss der Untersuchungen, einschließlich der Verarbeitung im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbsbehörden oder Behörden und Organisationen von Mitgliedstaaten oder Drittländern, durchgeführt werden.