Erwägungsgrund 5 32018D1961
Nach seiner am 21. November 2018 (C(2018)7707) aktualisierten Charta ist der Auditbegleitausschuss ein Beratungsgremium, das die Kommission bei der Erfüllung ihrer in den Verträgen und anderen Rechtsinstrumenten verankerten Verpflichtungen [Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046] unterstützt, indem er die Unabhängigkeit des IAS sicherstellt, die Qualität der internen Audittätigkeiten kontrolliert und dafür sorgt, dass die Kommissionsdienststellen den Auditempfehlungen ordnungsgemäß Rechnung tragen und sich diese in angemessenen Folgemaßnahmen niederschlagen. Auf diese Weise trägt der Auditbegleitausschuss insgesamt zur weiteren Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Kommission bei der Verwirklichung ihrer Ziele bei und erleichtert die Aufsicht des Kollegiums über die Steuerung, das Risikomanagement und die internen Kontrollmaßnahmen der Kommission. Der Auditbegleitausschuss ist verantwortlich für alle seine Verarbeitungsprozesse nach Artikel 123 der Haushaltsordnung.