Erwägungsgrund 13 32018D1961
Die internen Vorschriften sollten alle Verarbeitungsvorgänge der Kommission bei der Ausübung ihrer internen Audittätigkeiten abdecken, unabhängig davon, ob sie von Amts wegen oder auf der Grundlage eingegangener Informationen handelt, wenn die Ausübung der Rechte der betroffenen Person die Durchführung von internen Audittätigkeiten gefährden könnte. Diese Vorschriften sollten zudem für alle Verarbeitungsvorgänge gelten, die vor der förmlichen Einleitung eines Auftrags, während des Auftrags sowie während der Überwachung der Folgemaßnahmen im Anschluss an die Ergebnisse durchgeführt werden.