Beschluss (EU) 2018/1961 der Kommission vom 11. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen interner Audittätigkeiten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 27. November 2018 eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 23 32018D1961Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen