Erwägungsgrund 14 32018D1961
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 unterrichtet die Kommission durch die auf ihrer Website veröffentlichten Datenschutzhinweise alle betroffenen Personen transparent und kohärent über die Tätigkeiten, bei denen die Kommission ihre personenbezogene Daten verarbeitet. Erforderlichenfalls sollte die Kommission zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen einzeln und in angemessener Form unterrichtet werden.