Erwägungsgrund 22 32018D1961
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Die Möglichkeit, bestimmte Rechte zu beschränken, wurde in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vorgesehen. Um eine Gefährdung der Rechtmäßigkeit interner Audittätigkeiten zu vermeiden, sollte dieser Beschluss ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2018/1725 gelten.