Beschluss (EU) 2018/1961 der Kommission vom 11. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen interner Audittätigkeiten
Werden andere Rechte von betroffenen Personen beschränkt, sollte der Verantwortliche des internen Auditdienstes von Fall zu Fall prüfen, ob durch die Unterrichtung über die angewendete Beschränkung die Wirkung der angewendeten Beschränkung z
Erwägungsgrund 20 32018D1961Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen