Erwägungsgrund 19 32019D1862
Die Kommission hat daher die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben c, g und h der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Gründe als Gründe für Beschränkungen identifiziert, die für die Datenverarbeitung im Rahmen der Auswertungen und Verfahren der Kommission in Bezug auf die IUU-Fischerei erforderlich sein können.