Art. 11 32020D0637
Die EZB führt Inspektionen zur Überprüfung der Erfüllung der Zulassungsanforderungen durch zugelassene Hersteller innerhalb und außerhalb des Betriebs durch.
Die EZB führt Inspektionen außerhalb des Betriebs in Bezug auf alle von der EZB angeforderten Unterlagen durch, die für die Überprüfung der Erfüllung der Zulassungsanforderungen durch einen zugelassenen Hersteller relevant sind. Mit einem von der EZB an einen zugelassenen Hersteller gerichtetes Ersuchen um Unterlagen geht eine Inspektion außerhalb des Betriebs nur dann einher, wenn im Ersuchen auf eine solche Inspektion ausdrücklich verwiesen wird.
Durch die EZB durchgeführte Inspektionen innerhalb des Betriebs können vorab angekündigt werden oder ohne Vorankündigung erfolgen.
Bei Inspektionen innerhalb des Betriebs wird geprüft, ob ein zugelassener Hersteller die einschlägigen Zulassungsanforderungen in der Fertigungsstätte erfüllt.
Die EZB leitet angekündigte Inspektionen innerhalb des Betriebs zu einem von dem zugelassenen Hersteller und ihr im Vorhinein einvernehmlich vereinbarten Termin ein. Der zugelassene Hersteller stellt sicher, dass die betreffende, für die Sicherheit des Euro bzw. für Euro-Materialien bedeutsame Tätigkeit während der Inspektion in der Fertigungsstätte ausgeübt wird.
Die EZB beschließt über die Dauer der angekündigten bzw. unangekündigten Inspektion innerhalb des Betriebs, um sicherzustellen, dass die erhaltenen Informationen für die Prüfung der Erfüllung sämtlicher Zulassungsanforderungen durch den zugelassenen Hersteller ausreichen. Die EZB kann eine laufende Inspektion innerhalb des Betriebs vorläufig einstellen, damit der zugelassene Hersteller Nachweise für die Erfüllung der einschlägigen Zulassungsanforderungen vorlegen kann.
Der zugelassene Hersteller gewährt der EZB Zugang zu allen Bereichen der Fertigungsstätte und Zugriff auf sämtliche Unterlagen, die nach Auffassung der EZB für die Inspektion relevant sind.
Der zugelassene Hersteller sendet mindestens zehn Geschäftstage vor dem geplanten Anfangsdatum der Inspektion innerhalb des Betriebs oder zu dem anderweitig von der EZB festgesetzten Zeitpunkt alle für die Inspektion relevanten Unterlagen — beispielweise den ausgefüllten Inspektionsfragebogen, der im Extranet der EZB zu Banknoten abrufbar ist, sowie sonstige Unterlagen, welche die EZB dem zugelassenen Hersteller vor der Inspektion zur Verfügung stellt — an die EZB zurück.