Erwägungsgrund 10 32021D0121
Die Änderung 28 wurde den Vertragsstaaten durch das Rundschreiben EC 6/3-20/71 notifiziert. Nach diesem Rundschreiben sind etwaige Abweichungen von oder die Bestätigung der Einhaltung der Änderung 28 bis zum 30. Januar 2021 zu notifizieren.