Erwägungsgrund 8 32021D0121
Gemäß Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt Änderung 28 drei Monate nach Ablauf der Frist für die Mitteilung von Ablehnungen in Kraft, sofern nicht die Mehrheit seiner Vertragsstaaten ihre Ablehnung mitgeteilt hat.
Gemäß Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt Änderung 28 drei Monate nach Ablauf der Frist für die Mitteilung von Ablehnungen in Kraft, sofern nicht die Mehrheit seiner Vertragsstaaten ihre Ablehnung mitgeteilt hat.