Erwägungsgrund 14 32021D0121
Die PNR-bezogenen Aspekte von Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens von Chicago in der Fassung der Änderung 28 betreffen einen Bereich, für den die Union gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die ausschließliche Zuständigkeit besitzt, da die Änderung 28 Auswirkungen auf die gemeinsamen Vorschriften für den Schutz und die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen haben kann.