Erwägungsgrund 13 32021D0121
Darüber hinaus sind derzeit sind zwei internationale Abkommen über die Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdatensätzen zwischen der Union und Drittländern, und zwar Australien und den Vereinigten Staaten, in Kraft. Am 26. Juli 2017 legte der Gerichtshof der Europäischen Union ein Gutachten 1/15 zu dem geplanten Abkommen zwischen der Union und Kanada über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen vor, das am 25. Juni 2014 unterzeichnet wurde (im Folgenden „Gutachten 1/15“).