Erwägungsgrund 16 32021D0121
Die mit der Änderung 28 geänderten Richtlinien und Empfehlungen entsprechen weitgehend dem im Beschluss (EU) 2019/2107 festgelegten Standpunkt der Union und legen ehrgeizige Datenschutzbestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Rechte der betroffenen Personen, der Aufsicht durch eine unabhängige Behörde, sensibler Daten, der automatisierten Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und der Nichtdiskriminierung, der Zwecke, für die Fluggastdatensätze verarbeitet werden dürfen, sowie der Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Übermittlung von Fluggastdatensätzen fest.