Beschluss (EU) 2021/121 des Rates vom 28. Januar 2021 über den im Namen der Europäischen Union in Beantwortung des Rundschreibens der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderung 28 zu Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten vertreten werden.
Erwägungsgrund 22 32021D0121Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen