Erwägungsgrund 12 32021D0121
Die Union hat ferner Gesetzgebungsakte zum Schutz personenbezogener Daten erlassen, nämlich die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates, die für die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen durch Fluggesellschaften und andere private Betreiber und Behörden, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten und die Strafvollstreckung, einschließlich für die Zwecke des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, zuständig sind, gelten.