Erwägungsgrund 18 32021D0121
Die Anforderungen, die sich aus dem Unionsrecht für die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen ergeben, sind jedoch strenger als die in mit der Änderung 28 geänderten Richtlinien und Empfehlungen.
Die Anforderungen, die sich aus dem Unionsrecht für die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen ergeben, sind jedoch strenger als die in mit der Änderung 28 geänderten Richtlinien und Empfehlungen.