Erwägungsgrund 13 32022D0121
Gemäß dem Statut hat die Kommission sicherzustellen, dass im Rahmen der genannten Verordnungen eingereichte Anträge und Beschwerden vertraulich behandelt werden. Um diese Vertraulichkeit unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten, ist es erforderlich, interne Vorschriften zu erlassen, nach denen die Kommission die Rechte der betroffenen Personen gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben b, c, g und h der Verordnung (EU) 2018/1725 beschränken kann.