Erwägungsgrund 19 32022D0121
Die Kommission sollte alle vorgenommenen Beschränkungen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Person auf Unterrichtung nach den Artikeln 16 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nur so lange beschränkt werden, wie dies aus den in Erwägungsgrund 8 genannten Gründen erforderlich ist.