Beschluss (EU) 2022/121 der Kommission vom 27. Januar 2022 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden auf der Grundlage des Statuts
Gemäß Artikel 90 Absätze 1 und 2 des Statuts kann jede Person, auf die das Statut Anwendung findet, einen Antrag auf Erlass einer sie betreffenden Entscheidung an die Behörde richten oder sich mit einer Beschwerde gegen eine sie beschwerende Maßnahme an die Behörde wenden.
Erwägungsgrund 4 32022D0121Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen