Erwägungsgrund 14 32023D0936
In der Entschließung des Rates vom 26. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) wird die „Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle“ als eine der strategischen Prioritäten des Rahmens festgelegt und es werden konkrete Maßnahmen zum Erwerb oder zur Weiterentwicklung von Kompetenzen, nämlich Umschulung und Weiterbildung, während des gesamten Arbeitslebens dargelegt.