Erwägungsgrund 20 32023D0936
Die Nutzung digitaler Instrumente und Technologien nimmt in allen Lebensbereichen zu und kann zu einer digitalen Kluft führen. Digitale Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt, aber auch für Lebensqualität und Aktivität im Alter. In der Union erfordern mehr als 90 % der beruflichen Tätigkeiten grundlegende digitale Kompetenzen, rund 42 % der Bürgerinnen und Bürger in der Union, darunter 37 % der Arbeitnehmer, verfügen jedoch nicht darüber. Im Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Vorgabe eingeführt, sicherzustellen, dass bis 2030 mindestens 80 % der EU-Bevölkerung über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, und es wird das Ziel festgelegt, dass die Union bis 2030 über 20 Mio. Fachkräfte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) mit einem besser ausgeglichenen Verhältnis zwischen Frauen und Männern verfügen soll. In der Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 über den Aktionsplan für digitale Bildung wird außerdem betont, dass ein Kapazitätsmangel bei spezialisierten Aus- und Weiterbildungsprogrammen für IKT-Fachkräfte besteht. Zudem betont die Kommission in ihrer Mitteilung vom 30. September 2020 zum Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027, dass technologische Mittel eingesetzt werden sollten, um den Zugang zu erleichtern und die Lernchancen, einschließlich Umschulung und Weiterbildung, flexibler zu gestalten.