Erwägungsgrund 26 32023D0936
Für Umschulung und Weiterbildung steht finanzielle Unterstützung der Union in erheblichem Umfang zur Verfügung, beispielsweise über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Fonds für einen gerechten Übergang, das InvestEU-Programm (InvestEU), die Programme „Digitales Europa“, Erasmus+ und Horizont Europa, das Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE), den Modernisierungsfonds und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt. Der ESF+ ist weiterhin das wichtigste Finanzierungsinstrument der Union für Investitionen in mehr und bessere Kompetenzen der Arbeitskräfte; zu diesem Zweck werden insbesondere Einrichtungen und Dienste bei der Bewertung und Antizipierung des Qualifikationsbedarfs und der bestehenden Herausforderungen sowie Umschulungs- und Weiterbildungsangebote im öffentlichen und privaten Sektor unterstützt. Die verstärkte Jugendgarantie soll sicherstellen, dass allen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die formale Bildung beendet haben, eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, ein Ausbildungsplatz oder ein Praktikumsplatz von guter Qualität angeboten wird. Die in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten vorgesehenen Reformen und Investitionen im Rahmen der ARF haben eine ausgeprägte Kompetenzdimension, die häufig mit aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, insbesondere zur Förderung der Jugendbeschäftigung, verknüpft ist. In den bislang von der Kommission und dem Rat gebilligten nationalen Aufbau- und Resilienzplänen sind rund 20 % der Sozialausgaben für den Bereich „Beschäftigung und Kompetenzen“ bestimmt.