Erwägungsgrund 32 32023D0936
Auf Unionsebene würden die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Haushaltsmittel im Einklang mit den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 und 2021-2027 aus den Budgets der beitragenden Programme stammen. Unbeschadet der Befugnisse des Europäischen Parlaments und des Rates als Haushaltsbehörde sollte das Ziel darin bestehen, für die Durchführung dieses Beschlusses Mittel in Höhe von mindestens 9,3 Mio. EUR für operative Ausgaben bereitzustellen. Die finanzielle Unterstützung für das Europäische Jahr der Kompetenzen sollte durch einschlägige Unionsprogramme und -instrumente geleistet werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln und nach Maßgabe der geltenden Vorschriften. Die Finanzierung des Europäischen Jahres der Kompetenzen sollte sich nicht nachteilig auf die Finanzierung von Projekten im Rahmen laufender Unionsprogramme auswirken und sollte darauf abzielen, eine Langzeitwirkung für das Europäische Jahr der Kompetenzen sicherzustellen.