Erwägungsgrund 22 32023D0936
Die Anwerbung qualifizierter Drittstaatsangehöriger kann dazu beitragen, den Qualifikations- und Arbeitskräftemangel in der Union zu beheben. Die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates ist ein wichtiger Fortschritt für die Anwerbung hoch qualifizierter Talente für den Arbeitsmarkt. In ihrer Mitteilung vom 23. September 2020 über das neue Migrations- und Asylpaket misst die Kommission der Arbeitsmigration und der Integration von Drittstaatsangehörigen große Bedeutung bei. In diesem Zusammenhang zielt die Mitteilung der Kommission vom 27. April 2022 mit dem Titel „Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern“ darauf ab, den Rechtsrahmen und die Maßnahmen der Union in diesem Bereich zu verstärken. Sie schlägt vor, die Richtlinie 2003/109/EG des Rates und die Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates neu zu fassen, um die Verfahren für die Aufnahme von Drittstaatenarbeitnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus in der Union zu vereinfachen und ihnen bessere Rechte und einen besseren Schutz vor Ausbeutung zu bieten. Die Kommission wird die Einrichtung eines EU-Talentpools vorantreiben, um die Anwerbung von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern und arbeitet daran, maßgeschneiderte Fachkräftepartnerschaften mit bestimmten wichtigen Partnerländern aufzubauen, um die internationale Mobilität der Arbeitskräfte und die Talentförderung auf eine für beide Seiten vorteilhafte und kreislauforientierte Weise anzukurbeln. Darüber hinaus ist die Union weiterhin der größte globale Geldgeber für Investitionen in die Bildung, wobei der Schwerpunkt hier insbesondere bei der Lehrkräfteausbildung, der Bildung von Mädchen und der beruflichen Aus- und Weiterbildung liegt. Diese im Rahmen der der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters vom 1. Dezember 2021 über Global Gateway umgesetzten Aktivitäten ergänzen die Ziele des vorliegenden Beschlusses.