Erwägungsgrund 24 32023D0936
Die öffentlichen und privaten Investitionen in Umschulung und Weiterbildung sind in vielen Mitgliedstaaten unzureichend. Viele Arbeitgeber, insbesondere KMU, bieten oder finanzieren ihrem Personal keine Weiterbildungen, und Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen haben in geringerem Maße oder gar keinen Zugang zu von Arbeitgebern geförderten Weiterbildungen. Diese Ungleichheiten können das Wohlergehen und die Gesundheit der Arbeitskräfte beeinträchtigen, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit verringern, zu verpassten Chancen und Innovationshemmnissen führen und die Gefahr bergen, dass die Menschen beim grünen und digitalen Wandel hin zu nachhaltigeren Wirtschaftstätigkeiten zurückbleiben. Für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist es wichtig, dass Ressourcen bereitgestellt werden, um dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten mit den neuesten Technologien arbeiten können. Daher müssen günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den wirtschaftlichen Wert von Umschulung und Weiterbildung sichtbar machen und Anreize dafür bieten, dass die Arbeitgeber finanzielle Investitionen in Kompetenzen tätigen. Das KMU-Entlastungspaket zielt beispielsweise darauf ab, den Zugang zu Finanzmitteln und Kompetenzen erleichtern. Darüber hinaus ist in der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass den Arbeitnehmern Fortbildung kostenlos angeboten wird, als Arbeitszeit angerechnet wird und möglichst während der Arbeitszeiten stattfindet, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder nationalen Rechtsvorschriften oder Kollektiv- bzw. Tarifverträgen verpflichtet ist, Arbeitnehmern Fortbildung anzubieten, um sie in die Lage zu versetzen, die Arbeit auszuüben, für die sie angestellt sind.