Erwägungsgrund 9 32023D0936
Am 14. September 2022 kündigte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der Union an, die Kommission werde vorschlagen, das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Aus- und Weiterbildung (im Folgenden „Europäisches Jahr der Kompetenzen“) zu erklären. Sie verwies auf das Problem des Arbeitskräftemangels in bestimmten Sektoren und betonte, wie wichtig Investitionen in berufliche Aus- und Weiterbildung sind. Ferner unterstrich sie, dass die Anwerbung von Arbeitskräften mit den richtigen Qualifikationen für die Union ebenfalls Teil der Lösung sein muss, und dass hierzu die Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen beschleunigt und erleichtert werden muss. Mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen will die Kommission die Dynamik der zahlreichen Maßnahmen verstärken, die sie bereits zur Förderung von Umschulung und Weiterbildung in der Union ergriffen hat, und deren Umsetzung voranbringen, und zwar mit dem Ziel, den Arbeitskräftemangel zu beheben. Das Jahr der Kompetenzen zielt darauf ab, durch Umschulung und Weiterbildung das nachhaltige Wachstum der sozialen Marktwirtschaft in der Union unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beizutragen.