Erwägungsgrund 28 32023D0936
In der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang wird anerkannt, dass die Umschulung und Weiterqualifizierung von Beschäftigten und Arbeitsuchenden notwendige Instrumente sind, um einen gerechten, inklusiven grünen Wandel zu gewährleisten und negative Auswirkungen dieses Übergangs abzufedern. In der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität werden den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmenpaketen zu relevanten Aspekten der Beschäftigungs- und Sozialpolitik an die Hand gegeben, unter anderem für Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden mit der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung Strategien und Programme gefördert, die Lernende aller Altersgruppen beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen unterstützen, damit sie auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt erfolgreich sind, ein nachhaltiges Leben führen und sich aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft beteiligen können.