Erwägungsgrund 8 32023D0936
Am 25. Juni 2021 begrüßte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen die Kernziele der Union des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang mit der Erklärung von Porto vom 8. Mai 2021 und begrüßte damit das Vorhaben, bis 2030 eine Beschäftigungsquote von mindestens 78 % zu erreichen und den Anteil der Erwachsenen, die jedes Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, auf 60 % zu steigern.