Erwägungsgrund 6 32023D0936
In Grundsatz 3 der Säule wird betont, dass jede Person unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung das Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit hat, unter anderem im Hinblick auf Beschäftigung sowie allgemeine und berufliche Bildung. Das Europäische Jahr der Kompetenzen sollte demnach in einer Art und Weise durchgeführt werden, dass es inklusiv ist und Gleichheit für alle aktiv fördert. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, den die Kommission in ihrer Mitteilung vom 4. März 2021 angenommen hat, wird herausgestellt, dass durch die verstärkte Teilhabe von Bevölkerungsgruppen, die derzeit unterrepräsentiert sind, ein inklusiveres Beschäftigungswachstum erreicht werden kann.