Erwägungsgrund 14 32026D1212
In Bezug auf Rumänien ist gemäß dem Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen für Folgendes zu sorgen: Gewährleistung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Akteuren bei der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Artikel 7 des Übereinkommens); Bereitstellung angemessener finanzieller Mittel für die Umsetzung einschlägiger Strategien und Maßnahmen sowie einer stabilen, nachhaltigen Finanzierung nichtstaatlicher Organisationen, die Opfer unterstützen (Artikel 8 des Übereinkommens); Sicherstellung, dass aufgeschlüsselte Daten erhoben werden (Artikel 11 des Übereinkommens). Da dieser Entwurf von Schlussfolgerungen den Strategien und Zielen der Union entspricht und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken gibt, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen die Annahme des Entwurfs erhoben werden.