Erwägungsgrund 9 32026D1212
In Bezug auf Estland ist gemäß dem Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen für Folgendes zu sorgen: Sicherstellung, dass die einschlägigen Strategien und Maßnahmen alle unter das Übereinkommen fallenden Formen der Gewalt gegen Frauen betreffen, auf der Grundlage eines geschlechtsbewussten Verständnisses von Gewalt umgesetzt werden und die Auswirkungen dieser Strategien und Maßnahmen evaluiert werden (Artikel 7 des Übereinkommens), und Sicherstellung, dass die praktische Anwendung von Eilschutzanordnungen mit dem Übereinkommen vereinbar ist (Artikel 52 des Übereinkommens). Da dieser Entwurf von Schlussfolgerungen den Strategien und Zielen der Union entspricht und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken gibt, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen die Annahme des Entwurfs erhoben werden.