Erwägungsgrund 4 32026D1212
Der Ausschuss wird voraussichtlich auf seiner 20. Sitzung am 2. Juni 2026 folgende Entwürfe von Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf neun Vertragsparteien (im Folgenden „Entwürfe von Schlussfolgerungen“) annehmen:Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Bosnien und Herzegowina (Dokument IC-CP(2026)4-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Zypern (Dokument IC-CP(2026)5-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Estland (Dokument IC-CP(2026)6-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Georgien (Dokument IC-CP(2026)7-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Deutschland (Dokument IC-CP(2026)8-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Island (Dokument IC-CP(2026)9-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Norwegen (Dokument IC-CP(2026)10-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Rumänien (Dokument IC-CP(2026)11-prov.); Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf die Schweiz (Dokument IC-CP(2026)12-prov.).