Erwägungsgrund 8 32026D1212
In Bezug auf Zypern ist gemäß dem Entwurf von Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen für Folgendes zu sorgen: Weiterführung der Sammlung systematischer, vergleichbarer und aufgeschlüsselter Daten aus allen einschlägigen Quellen (Artikel 11 des Übereinkommens) und Sicherstellung, dass die zuständigen Behörden bei unmittelbarer Gefahr unverzüglich Kontaktverbote und Eilschutzanordnungen erlassen können und diese Verbote und Anordnungen überwacht und durchgesetzt werden (Artikel 52 und 53 des Übereinkommens). Da dieser Entwurf von Schlussfolgerungen den Strategien und Zielen der Union entspricht und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken gibt, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen die Annahme des Entwurfs erhoben werden.