Erwägungsgrund 17 32026D1212
Als Mitglied des Ausschusses kann die Union bei der geplanten Wahl von fünf GREVIO- Mitgliedern fünf Stimmen abgeben. Diese fünf GREVIO- Mitglieder werden vom Ausschuss aus den 15 Bewerberinnen und Bewerbern gewählt, die von 13 Vertragsparteien nominiert wurden. 11 der 13 nominierenden Länder sind Mitgliedstaaten der Union. Da alle nominierten Bewerberinnen und Bewerber über umfassende multidisziplinäre Erfahrungen im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gemäß Dokument IC-CP(2026)2 verfügen, sollte sich die Union bei dieser Wahl der Stimme enthalten —