Beschluss (GASP) 2026/455 des Rates vom 26. Februar 2026 über restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Aufhebung der Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1577 und des Beschlusses (GASP) 2026/421
Mit diesem Beschluss werden neben der Hinzufügung zusätzlicher Maßnahmen der Inhalt der Artikel 1, 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union weiterhin angewandt werden, übernommen.
Erwägungsgrund 13 32026D0455Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen