Erwägungsgrund 15 32026D0455
Der Rat hat diese Überprüfung durchgeführt und ist zu dem Schluss gekommen, dass die gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP verhängten und in Artikel 2 des vorliegenden Beschlusses genannten restriktiven Maßnahmen weiterhin für die in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen, Gruppen und Organisationen gelten sollten. Der Beschluss (GASP) 2025/1577 und der Beschluss (GASP) 2026/421 sollten aufgehoben werden.