Erwägungsgrund 14 32026D0455
Am 29. Juli 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/1577 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP Anwendung findet (im Folgenden „Liste“), angenommen. Der Rat hat am 19. Februar 2026 den Beschluss (GASP) 2026/421 angenommen, mit dem eine Körperschaft in die Liste aufgenommen wurde. Gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP und dem vorliegenden Beschluss ist es erforderlich, die Namen der Personen, Vereinigungen und Körperschaften auf der Liste regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Gründe für ihre Beibehaltung auf der Liste bestehen.