§ 1 HG - 2019/2020
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 HG - 2019/2020
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes wird in Einnahme und Ausgabe und festgestellt.
1.
für das Rechnungsjahr 2019 auf4.579.061.500 Euro
2.
für das Rechnungsjahr 2020 auf4.794.684.500 Euro