§ 12 HG - 2019/2020
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann unbesetzte Stellen in Wegfall bringen und in Höhe der dadurch eingesparten Mittel neue Stellen schaffen. Die Entscheidung ist jeweils dem Ausschuss des Landtages für Finanzen und Haushaltsfragen mitzuteilen. Er kann den Vollzug der Entscheidung bis zum nächsten Haushaltsplan aussetzen.
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann auf Antrag des Ministeriums für Bildung und Kultur neue Stellen für Lehrkräfte zur Zuweisung an private Schulen schaffen. In Höhe der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalausgaben werden die Finanzhilfen an die Privatschulen gekürzt. Das Nähere regelt das Ministerium für Finanzen und Europa. Die Entscheidung ist jeweils dem Ausschuss des Landtages für Finanzen und Haushaltsfragen mitzuteilen.
Im Bereich der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie darf das Ministerium für Finanzen und Europa Stellen schaffen, soweit im Rahmen der Auflösung von Krankenhäusern freigesetztes Personal übernommen wird und die entsprechenden Personalaufwendungen von Dritten erstattet werden. Die neu geschaffenen Stellen erhalten einen kw-Vermerk, der wirksam wird, wenn die Kostenerstattung durch Dritte entfällt.
Im Bereich der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie kann das Ministerium für Finanzen und Europa Stellen neu schaffen, wenn diese in den Pflegesatzvereinbarungen anerkannt worden sind. Das Ministerium für Finanzen und Europa unterrichtet den Ausschuss des Landtages für Finanzen und Haushaltsfragen hiervon.
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann mit Einwilligung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen des Landtages auf Antrag des Ministeriums für Bildung und Kultur neue Stellen für Lehrkräfte schaffen, wenn unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung im Übrigen durch die Zunahme schulpflichtiger Flüchtlingskinder zusätzliche Klassenneubildungen erforderlich werden. In Höhe der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalausgaben sind Deckungsmittel aus dem Gesamthaushalt bereitzustellen.
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann neue Stellen für Tenure-Track-Professuren der Wertigkeit W1 oder W2 schaffen, die im Rahmen der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ mit einem Festbetrag vom Bund finanziert werden.
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann mit Einwilligung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport bzw. auf Antrag des Ministeriums der Justiz neue Stellen für Polizeivollzugsbeamte bzw. Richter und Staatsanwälte sowie Beamte des gehobenen und mittleren Justizdienstes, des Justizwachtmeisterdienstes sowie des Justizvollzugsdienstes schaffen, wenn sich der Bund mit mindestens 50 v. H. an der Finanzierung beteiligt. Der auf das Land entfallende Anteil an den zusätzlichen Personalausgaben wird über die globale Mehrausgabe für den Landesanteil an Bundesprogrammen finanziert.