§ 25 MStV
Notifizierung
Änderungen dieses Unterabschnitts sowie des V. Abschnitts unterliegen der Notifizierungspflicht gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1). III. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 1. Unterabschnitt Auftrag und Angebote