§ 49 MStV
(weggefallen)
IV. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk 1. Unterabschnitt Anwendungsbereich, Programmgrundsätze
IV. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk 1. Unterabschnitt Anwendungsbereich, Programmgrundsätze