Erwägungsgrund 11 32004L0109
Diese Richtlinie schreibt den Emittenten von zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien umfassendere Halbjahresfinanzberichte vor. Dadurch sollen die Anleger in die Lage versetzt werden, eine besser fundierte Beurteilung der Lage des Emittenten vorzunehmen.