Erwägungsgrund 13 32004L0109
Das Europäische Parlament und der Rat begrüßen es, dass sich die Kommission verpflichtet hat, die Verbesserung der Transparenz im Bereich der Vergütungen, der Gesamthöhe der gezahlten Vergütungen, einschließlich jeder bedingten oder aufgeschobenen Vergütung, und der Sachleistungen an jedes Mitglied der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane im Rahmen ihres Aktionsplans „Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union“ vom 21. Mai 2003 rasch zu prüfen, sowie ihre Absicht, in naher Zukunft eine Empfehlung zu diesem Thema vorzulegen.