Erwägungsgrund 15 32004L0109
Diese Richtlinie schreibt auch Emittenten, die nur Schuldtitel für geregelte Märkte begeben, die Erstellung von Halbjahresberichten verbindlich vor. Ausnahmen sollten analog zur Richtlinie 2003/71/EG nur für den Großhandel mit Einzelstückelungen von mindestens 50000 EUR vorgesehen werden. Für Schuldtitel, die in einer anderen Währung begeben werden, sollten Ausnahmen nur möglich sein, wenn die Einzelstückelung in der betreffenden Währung am Ausgabetag mindestens 50000 EUR beträgt.