Erwägungsgrund 7 32004L0109
Ein gemeinschaftsweit hoher Anlegerschutz würde es ermöglichen, Hindernisse für die Zulassung von Wertpapieren zu geregelten Märkten, die in einem Mitgliedstaat gelegen sind oder dort betrieben werden, zu beseitigen. Andere Mitgliedstaaten als der Herkunftsmitgliedstaat sollten die Zulassung von Wertpapieren zu ihren geregelten Märkten nicht länger dadurch beschränken dürfen, dass sie Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, strengeren Anforderungen in Bezug auf die regelmäßige und die laufende Information unterwerfen.