Erwägungsgrund 32 32004L0109
Gemäß dieser Entschließung sollte häufiger auf Durchführungsmaßnahmen zurückgegriffen werden, um sicherzustellen, dass die technischen Bestimmungen der Richtlinie mit Marktentwicklung und Aufsichtspraktiken Schritt halten; ferner sollten für alle Etappen der Durchführungsvorschriften Fristen gesetzt werden.