Erwägungsgrund 14 32008L0073
Gemäß den Gemeinschaftsvorschriften werden diese Listen auf Antrag eines Mitgliedstaates und einer im Rahmen eines Komitologieverfahrens gemäß dem Beschluss 1999/468/EG angenommenen Entscheidung oder durch den Rat auf Vorschlag der Kommission geändert.