Erwägungsgrund 22 32008L0073
Darüber hinaus sollten bestimmte, rein technische Anhänge zu der Richtlinie 64/432/EWG, wie beispielsweise die Anhänge über Tiergesundheitstests, die Liste anzeigepflichtiger Krankheiten oder die Tiergesundheitszeugnisse, im Wege des Komitologieverfahrens geändert werden, um neuen wissenschaftlichen Entwicklungen rasch Rechnung tragen zu können. Änderungen von Anhängen mit ausführlichen Bestimmungen über den seuchenfreien Status, die Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Handel haben könnten, sollten jedoch dem Rat vorbehalten bleiben.